wechselseitig beteiligte Unternehmen

wechselseitig beteiligte Unternehmen
Begriff des Konzernrechts für inländische  Kapitalgesellschaften, die dadurch verbunden sind, dass jedem Unternehmen mehr als 25 Prozent der Anteile des anderen Unternehmens gehören. Bei Bestehen einer  Mehrheitsbeteiligung oder entsprechendem Einfluss gelten die Unternehmen als  herrschende Unternehmen oder/und  abhängige Unternehmen (§ 19 AktG). Den W.b.U. obliegt eine  Mitteilungspflicht.

Lexikon der Economics. 2013.

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