wechselseitig beteiligte Unternehmen
- wechselseitig beteiligte Unternehmen
Begriff des Konzernrechts für inländische ⇡ Kapitalgesellschaften, die dadurch verbunden sind, dass jedem Unternehmen mehr als 25 Prozent der Anteile des anderen Unternehmens gehören. Bei Bestehen einer ⇡ Mehrheitsbeteiligung oder entsprechendem Einfluss gelten die Unternehmen als ⇡ herrschende Unternehmen oder/und ⇡ abhängige Unternehmen (§ 19 AktG). Den W.b.U. obliegt eine ⇡ Mitteilungspflicht.
Lexikon der Economics.
2013.
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